Ein spanisches Testament aufsetzen

Ein spanisches Testament aufzusetzen ist nicht zwingend erforderlich aber sehr empfehlenswert. Grundsätzlich wird ein in Deutschland wirksam verfasstes Testament auch in Spanien anerkannt und auch wenn ein deutscher Staatsangehöriger zwischenstaatlich verstirbt, ist im Grundsatz deutsches Erbrecht auf die spanischen Vermögenswerte des Erblassers anzuwenden.

Allerdings macht die Verfassung eines spanischen Testaments im Hinblick auf die spanischen Vermögenswerte den ganzen Prozess wesentlich einfacher, kostengünstiger und vor allem weniger stressig für die Erbberechtigten. Wenn ein spanisches Testament vorliegt ist es unnötig Papiere bei den spanischen Behörden einzureichen die diesen völlig unbekannt sind (auch wenn sie im Land der Ausstellung rechtswirksam sind) und das spart Kosten für zertifizierte Übersetzungen in spanische und internationale Apostillen.

Alle in Spanien aufgesetzten Testamente, werden in einem zentralen Register registriert, wodurch es einfach wird eine Testamentsverkündung zu beantragen um den letzten Willen des Verstorbenen herauszufinden. Im Register ist genau festgehalten, wo das Testament unterschrieben wurde und es kann so in wenigen Tagen bezogen werden. Das System hier ist so einfach und unkompliziert, dass es schade wäre, es nicht zu nutzen!

Ein spanisches Testament macht die Verwaltung Ihrer spanischen Immobilie nach Ihrem Tod deutlich einfacher.  Natürlich können Sie auch ein rechtswirksames deutsches Testament verwenden, aber wenn Sie die Option haben ist es immer besser spanische Vermögenswerte separat in einem spanischen Testament zu erfassen.