Auf den Kauf
Für die Übertragung einer Immobilie fallen Anwaltskosten und Steuern an. Es werden Gebühren fällig, die an den Notar und das Grundbuchamt zu entrichten sind. Von Rechts wegen werden die Notargebühren zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufgeteilt und die Grundbucheintragung wird ausschließlich vom Käufer bezahlt.
Allerdings ist es üblich, dass der Käufer alle Kosten trägt, die sich aus der Übertragung der Immobilie ergeben. Die erste zu zahlende Steuer hängt davon ab, welche Art von Eigentum gekauft wird:
Besteuerung beim Kauf neuer Immobilien
- USt (Umsatzsteuer), zu einem festen Satz von 10% des deklarierten Grundstückswertes.
- A.J.D. (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados – eine Beurkundungssteuer/Stempelsteuer). Diese Steuer wird zusätzlich zu der oben genannten Umsatzsteuer fällig und mit einem Satz von 1,5% des deklarierten Wertes berechnet.
Auf Wiederverkauf
- Grunderwerbssteuer in Höhe von 10% des deklarierten Grundstückswertes.
- Gemäß den spanischen Gesetzen sind diese genannten Steuern ausschließlich durch den Käufer zu entrichten.
- Die zweite Steuer die beim Kauf einer Immobilie fällig wird nennt sich PLUSVALIA, eine Wertzuwachssteuer seit dem letzten Verkauf. Die Steuer ist an die Gemeinde zu entrichten in der das Objekt unter dem Namen des zugehörigen Verkäufers eingetragen ist.
Steuerverpflichtungen von Immobilieneigentümern mit Wohnsitz außerhalb von Spanien
Wenn Sie das Angebot des Verkäufers akzeptiert haben, muss der Kaufvertrag unterzeichnet werden. Danach stehen wir Ihnen bei Ihrem Gang zum Notar und dem Abschluss des Kaufs zur Seite.
Allgemeine Staatssteuern
Diese Richtlinien beziehen sich auf den allgemeinen Fall eines Nichtresidenten, der Eigentum in Spanien besitzt, das ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Andere Fälle, erfordern eine fachliche Beratung von Ihrem Anwalt. Die zu zahlenden Steuern:
- Einkommensteuer (I.R.P.F.). Der Steuersatz beträgt 25% auf das Ergebnis von 2% des Katasterwertes der Immobilie.
- Vermögenssteuer (Patrimonio). Der Steuersatz beläuft sich auf 0,2% des beurkundeten Wertes der erworbenen Immobilie gemäß der Eigentumsurkunde. Beide Steuern sind jährlich entsprechend dem natürlichen Kalenderjahr zu entrichten.
Grundsteuer auf Immobilien (I.B.I)
Eine direkte kommunale Steuer. Jede Stadt- oder Gemeindeverwaltung legt den auf den Katasterwert des Grundstücks anzuwendenden Steuersatz innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen fest. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine jährliche Steuer.